Stromzähler

Hilfsmittel: Kostenübernahme für Reparatur, Wartung und Strom

Bereits 1997 hat das Bundessozialgericht festgestellt, dass die Krankenkasse für ein von ihr bewilligtes Hilfsmittel, wie z.B. einen Rollstuhl, ein E-Mobil oder ein Beatmungsgerät die Stromkosten übernehmen muss (Urteil vom 6.2.1997, 3 RK 12/96). Zur Vereinfachung wird in der Regel eine jährliche Pauschale von bis zu 60 € für jedes genutzte Gerät von den Krankenkassen übernommen. Um in den Genuß dieser Kostenrückerstattung zu kommen, muss die Stromkostenrückerstattung bei der Krankenkasse beantragt werden. Der Betrag wird dann rückwirkend erstattet. Wie das bei der jeweiligen Kasse geht, ob mit Formular oder formlos mit einem einfachen Brief, und welcher Betrag genau erstattet wird könnt ihr telefonisch bei eurer Kasse erfragen. Im Zweifelsfall genügt ein formloses Schreiben, die Krankenkasse wird euch im Bedarfsfall ein Formular zusenden.

Gleiches gilt für alle entstehenden Unterhalts- und Wartungskosten, wie z.B. Ersatz-Akkus, Reifen usw.

Akkus können übrigens oft selbst relativ günstig getauscht werden. Hier haben wir eine Liste zusammengestellt, die über 200 Rollstühle mit den jeweils passenden Akkus auflistet.


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