Ein Elektrorollstuhl

Elektrischer Rollstuhl: Versorgung durch Krankenkasse

Bei der Versorgung mit einem neuen Rollstuhl und dessen Antrieb stellen sich oft viele Fragen. Welcher Typ Rollstuhl wird benötigt und wofür soll er eingesetzt werden – welche Anbauteile werden gebraucht – übernimmt die Krankenkasse das gewählte Modell – was mache ich, wenn die Krankenkasse ablehnt?

Welcher Typ Rollstuhl wird benötigt und wofür soll er eingesetzt werden?

Bei der Feststellung, welcher Rollstuhl benötigt wird, gibt es wie so oft viele verschiedene Wege. In meinem Arbeitsgebiet als Sozialpädagoge, in der Beratung von Menschen, die an MS erkrankt sind, beginnt die Rollstuhlversorgung oft während des Aufenthalts in einer Rehaklinik. Beispielsweise wird der Rollstuhl dort im Rahmen eines Rollstuhltrainings getestet und die Verordnung des Rollstuhls von der Klinik direkt an ein Sanitätshaus gegeben. Andere bekommen die Anregung dazu von der ambulanten Ergotherapie oder informieren sich selbst im Internet. Wer eine Vorstellung davon hat, was er will, kann sich Rat von einem guten Sanitatshaus holen, welches verschiedene Modelle zum Ausprobieren vorbeibringt und Erfahrungen damit hat, welche Anbauteile (z.B. Kippschutz, klappbare Rückenlehne …) benötigt werden. Mit der genauen Bezeichnung des Rollstuhltyps und dessen Anbauteilen kann dann vom Arzt eine Verordnung ausgestellt werden, die dann zusammen mit einem Kostenvoranschlag des Sanitätshauses von der Krankenkasse genehmigt werden muss.

Ratsam ist es, sich selbst einen unabhängigen Überblick über verschiedene Rollstuhlmodelle und die Versorgung durch die Kostenträger zu verschaffen. Eine tolle Seite zum Thema Rollstuhltest ist https://www.rollstuhlcheck.net. Betreiber dieser Seite ist der Verein Rollers e.V. Berlin. Auf der Homepage werden Rollstuhltests veröffentlicht, die von Vereinsmitgliedern durchgeführt werden. Auch ein Bereich für eigene Erfahrungen mit Rollstühlen wird angeboten. Außerdem wird ausführlich auf verschiedene Rollstuhlarten, Zusatzantriebe und auf das Thema Rollstuhlversorgung eingegangen.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für das gewählte Modell?

Zu beachten ist, dass einige Krankenkassen nur mit bestimmten Sanitätshäusern Verträge haben. Leider unterscheiden sich die einzelnen Krankenkassen in der Realität auch sehr darin, was in welchem Umfang genehmigt wird und was nicht. Diese Unterschiede gibt es nicht nur zwischen privaten und gesetzlichen Kassen, sondern auch innerhalb der einzelnen privaten und gesetzlichen Krankenkassen.

Der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft die Eignung und die medizinische Notwendigkeit des verordneten Rollstuhlmodells, dabei ist ein Hausbesuch bei teuren Modellen die Regel. Von der Stellungnahme des MDK hängt nun ab, ob der Rollstuhl bewilligt wird oder nicht. Auch der Sachbearbeiter hat einen gewissen Entscheidungsspielraum. Hier erlebe ich bei den einzelnen Krankenkassen große Unterschiede. Oft wird dem Betroffenen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ein anderer kostengünstigerer Rollstuhltyp angeboten, z.B. ein Elektrorollstuhl oder E-Mobil anstelle eines Aktivrollstuhls mit elektronischem Restkraftverstärker.

Was ist, wenn die Krankenkasse den verordneten Rollstuhl ablehnt?

Es heißt, dass die Krankenkassen erstmal alle kostspieligen Hilfsmittel ablehnen. Damit würden sie bereits Kosten sparen, da sich nicht jeder dagegen wehrt.

Bei einer Ablehnung bleibt die Möglichkeit einen Widerspruch einzulegen. Hier erlebe ich sämtliche Varianten: manche Betroffene schreiben selbst einen Widerspruch mit eigener Begründung dazu, der dann zum gewünschten Rollstuhlmodell führt, bei anderen scheitert dies, wieder andere lassen das den VdK machen – entweder mit oder ohne Erfolg. Hierzu gibt es keine allgemeingültige Regel, außer auf jeden Fall einen begründeten Widerspruch einzulegen. Falls die Krankenkasse immer wieder ablehnt, wäre auch ein Wechsel der Krankenkasse zu überlegen.


Beitrag veröffentlicht

in

von

Schlagwörter: